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Das kantonale Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung informiert uns über seine Intervention beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Es wurde beantragt, den starken Schweizer Franken zu einem ausserordentlichen Umstand zu erklären, der die Möglichkeit gibt, Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) zu beantragen.
Dieses Unterfangen war erfolgreich. Das SECO lässt zu, dass die aus dem äusserst starken Franken resultierenden Arbeitsausfälle für den Bezug von KAE berücksichtigt werden können. Das SECO weist jedoch darauf hin, dass eine Umsatzeinbusse ohne Arbeitsausfall keinen Anspruch auf KAE gibt. Sollte sich der Franken indes längerfristig auf hohem Niveau stabilisieren, könne dieser Umstand nicht mehr als vorübergehend betrachtet werden und somit nicht mehr eine KAE-Bewilligung gerechtfertigen.
Wir erinnern Sie daran, dass alle KAE-Gesuche mindestens 10 Tage vor dem vorgesehenen Datum der Kurzarbeit beim kantonalen Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung eingehen müssen.
Die nötigen Formulare sowie eine Infobroschüre finden Sie auf der Internetseite des obenerwähnten Departementes wie folgt :
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Entschädigung für Kurzarbeit beantragen
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt unter der Telefonnummer der Dienststelle
Nr.
027 606 73 02.
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